Preise

Die Kosten des pflegebedingten Aufwands und die Fahrtkosten können bis zu der entsprechenden Höhe der Pflegeversicherung abgerechnet werden.

Jeder Tagespflegegast hat Anspruch auf Sachleistung von der jeweiligen Krankenkasse pro Monat im Gesamtwert von:

  • – Pflegegrad 1 – 0,00 €
  • – Pflegegrad 2 – 689,00 €
  • – Pflegegrad 3 – 1.298,00 €
  • – Pflegegrad 4 – 1.612,00 €
  • – Pflegegrad 5 – 1.995,00 €

(Stand 2017)

Seit dem 01.01.2017 steht jedem Pflegebedürftigen der einen Pflegegrad 1-5 hat einheitlich ein monatlichen Budget von 125,00 € zur Verfügung. Dieser Betrag ist zweckgebunden und dient der Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Wir beraten Sie gern individuell zu den Finanzierungsmöglichkeiten der Tagespflegeeinrichtung.